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Zur UmfrageGrundversorgung
Nach § 36 Abs. 2 EnWG wurde zum 01.07.2021 der Grundversorger für das Netzgebiet der allgemeinen Versorgung des Elektrizitätswerk Unterwössen Döllerer & Greimel Netz GmbH & Co. KG ermittelt.
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Grundversorgungspflicht der Stromversorgung Unterwössen Döllerer & Greimel GmbH wurde festgestellt. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.
Das Netzgebiet der Elektrizitätswerk Unterwössen Döllerer & Greimel Netz GmbH & Co. KG umfasst die meisten Teile der Gemeinde Unterwössen.