Feedback

Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit und helfen Sie uns, unseren Service zu verbessern:

Zur Umfrage

Grundversorgung

Nach § 36 Abs. 2 EnWG wurde zum 01.07.2021 der Grundversorger für das Netzgebiet der allgemeinen Versorgung des Elektrizitätswerk Unterwössen Döllerer & Greimel Netz GmbH & Co. KG ermittelt.

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Die Grundversorgungspflicht der Stromversorgung Unterwössen Döllerer & Greimel GmbH wurde festgestellt. Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2024.

Das Netzgebiet der Elektrizitätswerk Unterwössen Döllerer & Greimel Netz GmbH & Co. KG umfasst die meisten Teile der Gemeinde Unterwössen.

Regionale Partner, die uns vertrauen:

Unsere Partner: