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Mitteilung zum Anschreiben externer Anbieter zur Smart-Meter-Installation

Von Netz am 03.09.2026

In den vergangenen Tagen wurden im Netzgebiet des Elektrizitätswerk Unterwössen Schreiben zum Einbau von Smart Metern verteilt. Diese Schreiben stammen von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber und stehen in keinem Auftrag und in keinem Zusammenhang mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber, des Elektrizitätswerk Unterwössen.

Für Sie besteht aufgrund dieser Schreiben kein Handlungsbedarf. Der Einbau eines intelligenten Messsystems erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Sobald bei Ihnen ein gesetzlich verpflichtender Einbau vorgesehen ist, werden Sie rechtzeitig und direkt durch das Elektrizitätswerk Unterwössen informiert. Der Einbau erfolgt dann durch das Elektrizitätswerk Unterwössen kostenlos.

Bitte beachten Sie zudem, dass die in den Schreiben genannten Vorteile nach § 14a EnWG nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden sind. Eine Reduzierung des Netzentgelts setzt stets die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall voraus und ist nicht allein durch den Abschluss eines Messstellenbetriebsvertrags gewährleistet.

Wir empfehlen Ihnen, die Vertragsbedingungen des wettbewerblichen Messstellenbetreibers sorgfältig zu prüfen, bevor Sie eine Vereinbarung abschließen. In dem aktuellen Schreiben der DMG wird dann im Kleingedruckten auf die Kosten In Höhe von 99,00 € mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten hingewiesen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch, via E-Mail und Kontaktformular zur Verfügung, Näheres finden Sie auf der Seite "Kontakt".