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Informationen zur Strompreisbremse ab 01.01.2023

Von Stromversorgung am 28.01.2023

Die Bundesregierung will mit der Strompreisbremse Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze gegeben.

Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem Laufenden zu diesem Thema und unterstützen Sie dabei alle wichtigen Informationen zu diesem Entlastungsgesetz zu erfahren.

Wie sieht die Strompreisbremse aus und wann wird Sie umgesetzt?

Die Strompreisbremse soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bis 30.000 kWh Jahresverbrauch wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Kunden (über 30.000 kWh/Jahr) liegt der Deckel bei 13 Cent/kWh (Nettoenergiepreis zzgl. Abgaben, Umlagen, Netzentgelten und Steuern) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Oberhalb dieser Grenze fallen die üblichen Strompreise an.

Warum tritt die Strompreisbremse nicht schon jetzt in Kraft?

Das hat einen einfachen Grund: Sie kann technisch nicht schneller umgesetzt werden. Hinter der Stromabrechnung stecken komplexe technische Systeme, die nun für Millionen von Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland umprogrammiert werden müssen.

Damit am Ende alle Rechnungen korrekt sind, müssen wir und andere Energieversorger die Systeme mit höchster Sorgfalt umprogrammieren. Und das dauert ein bisschen.

Wann bekommen unsere Kunden die notwendigen Informationen?

Wir werden unsere Kunden gegen Mitte bis Ende Februar mit einem Kundenanschreiben informieren. Genauere Details werden wir Ihnen Zeitnah auf dieser Seite bekannt geben.

Bei weiteren Fragen zur Strompreisbremse können Sie uns gerne auch Telefonisch erreichen unter Tel. 086418532.